Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)
Mission Statement
Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) setzt sich für die Förderung lokaler und regionaler Medienvielfalt in Schleswig-Holstein ein. Es soll Raum für journalistische Strukturen in Regionen geschaffen werden, in denen keine entsprechenden Angebote verfügbar sind. Ein weiteres Ziel ist der Erhalt von schleswig-holsteinischen Minderheitensprachen. Sie überprüft in erster Linie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei den von ihr zugelassenen Rundfunkprogrammen (Medienaufsicht). Auch bei Internetseiten sowie bei Angeboten in Sozialen Netzwerken und auf Plattformen geht sie möglichen Verstößen (zum Beispiel im Bereich Jugendschutz) nach. Seit Inkrafttreten des fünften Medienstaatsvertrags fallen auch Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre in ihren Aufsichtsbereich. Ihre Ziele verfolgt die MA HSH durch die finanzielle Förderung von lokalen/regionalen innovativen und digitalen Modellprojekte, insbesondere von Rundfunk- und Telemedienangeboten. Die MA HSH fördert ausschließlich nicht-kommerzielle journalistische Projekte, die auf eigenständige wirtschaftliche Tragfähigkeit ausgerichtet sind.
Bisherige Förderprogramme
Die MA HSH fördert die lokale/regionale Medienlandschaft in Hamburg und Schleswig-Holstein auf verschiedene Weisen:
Publikationen:
- “Media Analyse Audio”
- Halbjährlich veröffentlichte Media Analyse Audio zum Hörfunkmarkt in Hamburg und Schleswig-Holstein.
- “Scout-Magazin”
Ein Online- und Printangebot zur Medienbildung. Zum Beispiel zum Thema “Fake News erkennen” während der Bundestagswahl 2025.
Preise:
- Ideenwettbewerb zur Förderung der lokalen und regionalen Medienvielfalt in Schleswig-Holstein (2023/2024)
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein startete 2023 in Zusammenarbeit mit der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) ein Förderprogramm zur Stärkung der lokalen und regionalen Medienvielfalt mit bis zu 200.000 Euro Förderung pro Jahr für 2023 und 2024
Projektförderung:
- Projektförderung von Hörfunk- und Telemedienangeboten zur Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch in Schleswig-Holstein (Mai 2025)
Förderung von Projekten, die regelmäßige niederdeutsche Hörfunk- oder Telemedienangebote über einen Zeitraum von drei Jahren anbieten können. Die Fördersumme beträgt 420.000 Euro.
- „Klick doch mal rein“ (2023)
Die Initiative Kulturkanal.sh GbR hat mit ihrem Konzept einer regionalen Plattform für unabhängige lokale Kulturberichterstattung beim Ideenwettbewerb der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein überzeugt und erhält Unterstützung für den Aufbau eines Mikro-Verlags. Das Projekt bringt freie Journalist:innen zusammen.
- VOCER, der Think & Do Tank hinter NPJ.news, wurde in der Vergangenheit durch diese Einrichtung gefördert.
Ziele
Engagement für Nachhaltigkeit | Demokratieförderung | Zugänglichmachung von Informationen | Innovationsförderung | Standortförderung | Förderung der Medienvielfalt |
Was wird gefördert?
Bildung | Wissenschaft & Forschung | Organisations- & Geschäftsentwicklung | Veranstaltungen | Infrastruktur & Technik |
Wer wird gefördert?
Einzelpersonen | Organisationen | Unternehmen | Initiativen | Vereine | Institutionen | Verbände |
Wo wird gefördert?
Hamburg, Schleswig-Holstein
Kontakt
Adresse
Adresse
Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)
Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt
Deutschland
Telefon
+49-40-36-90-05-0
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts








NPJ Einschätzung
Eine Förderung journalistischer Projekte wird auf der Webseite der MA HSH nicht prominent ausgeschrieben, sondern findet sich eher im “Kleingedruckten” der allgemeinen Richtlinien. Ein festes Verfahren (z.B. ein Formular für Anträge oder eine Informationsseite zur Antragstellung) gibt es nicht. Die journalistische Förderung ist gezielt auf lokale und regionale Projekte begrenzt – vor allem auf solche mit TV- und Hörfunkbezug. Förderprojekte sollen zwar zur Medienvielfalt in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein beitragen, mit den eingeschränkten Haushaltsmitteln der MA HSH (im Vergleich zu anderen Medienanstalten) ist die Förderkulisse jedoch angesichts der Zuständigkeit für die Bundesländer HH und SH als unterfinanziert und unterkomplex zu bewerten. Der 6. Medienänderungsstaatsvertrag, der im Dezember 2025 in Kraft tritt, soll den LMA eine effektivere Rechtsdurchsetzung gegenüber Anbietern im europäischen Ausland ermöglichen.