Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)
Mission Statement
Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) setzt sich für die Förderung lokaler und regionaler Medienvielfalt in Schleswig-Holstein ein. Sie überprüft in erster Linie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei den von ihr zugelassenen Rundfunkprogrammen (Medienaufsicht). Auch bei Internetseiten sowie bei Angeboten in Sozialen Netzwerken und auf Plattformen geht sie möglichen Verstößen nach. Seit Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrags fallen auch Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre in ihren Aufsichtsbereich. Die MA HSH möchte mit ihrer Förderpolitik einen Beitrag für regionale Medienvielfalt leisten, indem innovative und digitale Modellprojekte, insbesondere Rundfunk- und Telemedienangebote finanziell unterstützt werden. Es soll Raum für journalistische Strukturen in Regionen geschaffen werden, in denen keine entsprechenden Angebote verfügbar sind. Die MA HSH fördert ausschließlich Lokalprojekte, die auf eigenständige wirtschaftliche Tragfähigkeit ausgerichtet sind.
Bisherige Förderprogramme
- „Klick doch mal rein“ (2023)
Die Initiative Kulturkanal.sh GbR hat mit ihrem Konzept einer regionalen Plattform für unabhängige lokale Kulturberichterstattung beim Ideenwettbewerb der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein überzeugt und erhält Unterstützung für den Aufbau eines Mikro-Verlags. Das Projekt bringt freie Journalist:innen zusammen. - Ideenwettbewerb zur Förderung der lokalen und regionalen Medienvielfalt in Schleswig-Holstein (2023/2024)
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein startete 2023 in Zusammenarbeit mit der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) ein Förderprogramm zur Stärkung der lokalen und regionalen Medienvielfalt mit bis zu 200.000 Euro Förderung pro Jahr für 2023 und 2024.
Ziele
Engagement für Nachhaltigkeit | Demokratieförderung | Zugänglichmachung von Informationen | Innovationsförderung | Standortförderung | Förderung der Medienvielfalt |
Was wird gefördert?
Bildung | Wissenschaft & Forschung | Organisations- & Geschäftsentwicklung | Veranstaltungen | Infrastruktur & Technik |
Wer wird gefördert?
Einzelpersonen | Organisationen | Unternehmen | Initiativen | Vereine | Institutionen | Verbände |
Wo wird gefördert?
Hamburg, Schleswig-Holstein
Kontakt
Adresse
Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)
Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt
Deutschland
Telefon
+49-40-36-90-05-0
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts
E-Mail
vasb@zn-ufu.qr
Website
https://www.ma-hsh.de








NPJ Einschätzung
Rolle und Sinnhaftigkeit der Landesmedienanstalten als Organe der Medienaufsicht sowie als Zulassungsstellen für Radio- und Fernsehprogramme und als Förderinnen von Medienkompetenz im Sinne des Jugendmedienschutzes sind im digitalen Medienzeitalter nicht unumstritten – so auch die MA HSH. Es gibt keine Fördergarantien für Antragsteller:innen, mitunter werden Förderungen aus standortpolitischem Kalkül denn aus Bedürftigkeit heraus bewilligt. Eine journalistische Förderung ist deshalb gezielt auf lokale und regionale Projekte begrenzt – vor allem auf solche mit TV- und Hörfunkbezug. Förderprojekte sollen zwar zur Medienvielfalt in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein beitragen, mit den eingeschränkten Haushaltsmitteln der MA HSH (im Vergleich zu anderen Medienanstalten) ist die Förderkulisse jedoch angesichts der Zuständigkeit für die Bundesländer HH und SH als unterfinanziert und unterkomplex zu bewerten.