Was ist ein Zweckbetrieb, was ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
Gemeinnützige Organisationen dürfen wirtschaftlich tätig sein. Steuerlich bedeutsam ist, ob eine Tätigkeit dem anerkannten Zweck dient oder ob sie als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einzuordnen ist. Für Medien ist diese Abgrenzung anspruchsvoll, weil journalistische Produkte nicht allein deshalb Zweckbetrieb sind allein dadurch, dass sie journalistisch arbeiten. § 64 AO regelt steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, § 65 AO die allgemeinen Voraussetzungen eines Zweckbetriebs.
NPJ-Einschätzung
Jedes Erlösmodell sollte vorab einer Sphäre zugeordnet werden: ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Der Zweckbetrieb ist kein pauschaler Schutzraum für journalistische Angebote. Er funktioniert nur, wenn die konkrete wirtschaftliche Tätigkeit dem anerkannten Satzungszweck dient. Für Medien in gemeinnütziger Trägerschaft ist deshalb die entscheidende Frage nicht „Ist das Journalismus?“, sondern „Warum ist genau dieses Angebot für Bildung, Verbraucherschutz oder einen anderen anerkannten Zweck erforderlich?“
Nonprofit-Wissen
Recht, Finanzierung, Status Quo: In den Texten der Rubrik „Nonprofit-Wissen“ geben wir sachliche Informationen zu den Rahmenbedingungen von Gemeinnützigkeit im Journalismus. Es fehlt eine wichtige Frage? Dann freuen wir uns über einen kurzen Hinweis (Kontakt zu NPJ.news).







