Wann ist eine Zahlung eine Spende, wann ein Mitgliedsbeitrag, wann eine Gegenleistung?
Gemeinwohlorientierte Medien arbeiten in der Regel mit Spenden, Mitgliedschaften oder freiwilligen Beiträgen. Steuerlich entscheidend ist, ob eine Zahlung ohne Gegenleistung erfolgt und ob sie an eine steuerbegünstigte Organisation für einen steuerbegünstigten Zweck geht. Da Journalismus kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck ist, dürfen Zuwendungsbestätigungen nicht einfach für „Unterstützung der Redaktion“ oder „Unterstützung von Journalismus“ ausgestellt werden. Maßgeblich sind § 10b EStG und die Voraussetzungen der Abgabenordnung.
NPJ-Einschätzung
Für gemeinnützig getragene Medien ist das Spendenmodell nur tragfähig, wenn es nicht verdeckt ein Abo ersetzt. Die praktische Lösung liegt in einer klaren Trennung: gemeinnützige Unterstützung für den anerkannten Zweck auf der einen Seite, entgeltliche Medienprodukte auf der anderen Seite. Wer beides vermischt, riskiert steuerliche Probleme und Vertrauensverlust.
Nonprofit-Wissen
Recht, Finanzierung, Status Quo: In den Texten der Rubrik „Nonprofit-Wissen“ geben wir sachliche Informationen zu den Rahmenbedingungen von Gemeinnützigkeit im Journalismus. Es fehlt eine wichtige Frage? Dann freuen wir uns über einen kurzen Hinweis (Kontakt zu NPJ.news).







