Wie politisch darf gemeinnütziger Journalismus sein?
Journalismus berichtet über Politik, Macht und gesellschaftliche Konflikte. Gemeinnützigkeitsrechtlich ist aber entscheidend, ob die Organisation einen anerkannten Zweck verfolgt oder ob sie politische Willensbildung als eigenen Zweck betreibt. Da Journalismus nicht als eigenständiger gemeinnütziger Zweck anerkannt ist, können Redaktionen politische Relevanz nicht allein mit ihrer presserechtlichen Funktion begründen. Der Bundesfinanzhof hat im „Attac-Urteil“ entschieden, dass politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung kein gemeinnütziger Zweck im Sinne von § 52 AO sind.
NPJ-Einschätzung
Gemeinnütziger Journalismus darf politisch relevant sein. Es muss aber gezeigt werden, dass die politische Relevanz der Berichterstattung aus Aufklärung, Information und Einordnung entsteht und nicht etwa aus parteipolitischer oder kampagnenförmiger Zielsteuerung. Weil Journalismus kein eigener Steuerzweck ist, müssen Redaktionen in gemeinnütziger Trägerschaft diese Grenze sorgfältiger ziehen als klassische Medienunternehmen.
Nonprofit-Wissen
Recht, Finanzierung, Status Quo: In den Texten der Rubrik „Nonprofit-Wissen“ geben wir sachliche Informationen zu den Rahmenbedingungen von Gemeinnützigkeit im Journalismus. Es fehlt eine wichtige Frage? Dann freuen wir uns über einen kurzen Hinweis (Kontakt zu NPJ.news).







