Zwischen welchen Einnahmearten müssen gemeinnützige Organisationen unterscheiden?

In Deutschland wird bei gemeinnützigen Organisationen zwischen drei Einnahmearten unterschieden: dem sogenannten ideellen Bereich, dem wirtschaftlichen Zweckbetrieb und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Dies liegt daran, dass das Steuerrecht verschiedene Arten von Aktivitäten und deren Einnahmen unterschiedlich behandelt, um die Gemeinnützigkeit der Organisation nicht zu gefährden und steuerliche Privilegien entsprechend zu gewähren oder einzuschränken.

  • Der ideelle Bereich umfasst die Kernaktivitäten der Organisation, die direkt ihren gemeinnützigen Zweck fördern, wie zum Beispiel Spenden, Mitgliedsbeiträge (sofern diese nicht für eine Gegenleistung gezahlt werden), Projekt- oder institutionelle Förderungen und ähnliche Zuwendungen. Einnahmen aus dem ideellen Bereich sind steuerfrei. Diese Mittel müssen unmittelbar für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  • Der wirtschaftliche Zweckbetrieb ist ein wichtiger Bestandteil der wirtschaftlichen Erlösstruktur einer gemeinnützigen Organisation, die eng mit ihren satzungsgemäßen gemeinnützigen Zielen verknüpft ist und diese unmittelbar fördert. Beispiele hierfür können Einnahmen aus Ticketverkäufen für Veranstaltungen oder der Verkauf von Produkten sein, die im Rahmen der gemeinnützigen Tätigkeit hergestellt wurden. Solange diese Aktivitäten eng mit dem gemeinnützigen Zweck verbunden sind und diesen fördern, werden sie steuerlich begünstigt. Einnahmen aus dem Zweckbetrieb unterliegen zwar der Körperschaft- und Gewerbesteuer, aber es gibt Freibeträge und ermäßigte Steuersätze.
  • Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb bezeichnet Aktivitäten, die neben dem eigentlichen gemeinnützigen Zweck der Organisation stehen und primär der unternehmerischen Mittelbeschaffung dienen, wie der Betrieb eines Shops (Online wie Präsenz), die nicht unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck dienen. Einnahmen aus solchen Geschäftsbetrieben sind voll steuerpflichtig hinsichtlich der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, da sie in direkter Konkurrenz zu anderen gewerblichen Anbietern stehen. Zu beachten ist, dass die Gesetzgebung vorsieht, dass solche gewerblichen Aktivitäten die Ausnahme und damit eine untergeordnete Rolle in der Gesamtbetrachtung der Tätigkeiten einer gemeinnützigen Organisation darstellen sollen, um die steuerlichen Privilegien nicht zu missbrauchen. Entscheidend für die steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen Rechtsform ist die Anerkennung durch das Finanzamt gemäß der in der Abgabenordnung aufgeführten gemeinnützigen Zwecke.

NPJ-Einschätzung

Gemeinnützige Organisationen mit journalistischem Schwerpunkt müssen ohne explizite Anerkennung des Journalismus als gemeinnütziger Zweck im Sinne der Abgabenordnung einen alternativen anerkannten Zweck verfolgen. Häufig ist dies die Förderung „der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe“, die Förderung von „Verbraucherberatung und Verbraucherschutz“ oder die Förderung „internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens“. Da die Erfüllung der Satzungsziele mit konkreten Maßnahmen im ideellen Bereich und Zweckbetrieb den Hauptteil der Aktivitäten einnehmen muss, hat dies auch Konsequenzen auf das journalistische Profil einer Organisation, die gemeinnützig arbeitet: So organisieren Journalist:innen zum Beispiel Bildungsveranstaltungen oder konzentrieren sich auf bestimmte nutzwertige Themen. Es ist wichtig, dass die Tätigkeitsbereiche zudem klar voneinander getrennt sind und die entsprechenden Buchführungs- und Berichtspflichten eingehalten werden. Sonst sind die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile schnell gefährdet. Die konkreten Regelungen und Freibeträge können sich außerdem ändern, sodass Organisationen gut beraten sind, aktuelle Informationen beim Finanzamt oder einem Steuerberater einzuholen.

Nonprofit-Wissen

Recht, Finanzierung, Status Quo: In den Texten der Rubrik „Nonprofit-Wissen“ geben wir sachliche Informationen zu den Rahmenbedingungen von Gemeinnützigkeit im Journalismus. Es fehlt eine wichtige Frage? Dann freuen wir uns über einen kurzen Hinweis (Kontakt zu NPJ.news).

Mehr aus der Kategorie Nonprofit-Wissen

Nach oben