Welche steuerlichen Regelungen sind bei der Gemeinnützigkeit zu beachten?
Gemeinnützige Organisationen in Deutschland genießen bestimmte steuerliche Begünstigungen, um ihre gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke zu fördern. Sie können eine besondere Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt beantragen, die in der Regel in einem Abstand von drei Jahren auf Basis der Steuererklärung überprüft wird. Diese Anerkennung ist Voraussetzung für eine Befreiung von bestimmten Steuern. Relevant sind vor allem die folgenden Steuererleichterungen:
NPJ-Einschätzung
Ob sich die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für eine Organisation finanziell ‚lohnt‘, indem beispielsweise die Steuerlast gesenkt wird, muss im Einzelfall genau anhand der geplanten Geschäftsstruktur geprüft werden. Ob Steuererleichterungen infrage kommen, hängt davon ab, welche als gemeinnützig anerkannte Zwecke der Abgabenordnung (AO) in der Praxis tatsächlich erfüllt werden. Journalismus braucht bislang einen ‚Ersatzweck‘, da journalistische Berichterstattung selbst nicht explizit in der Liste der gemeinnützigen Zwecke genannt ist. Ob und in welchem Umfang die journalistische Tätigkeit einem Satzungszweck zugeordnet werden kann, liegt in der Entscheidungsgewalt der Finanzbehörden. Sobald allerdings die Gemeinnützigkeit anerkannt ist, kann die journalistische Organisation Zuwendungsbescheinigungen an Spender:innen ausstellen, was durch deren allgemeine steuerliche Abzugsfähigkeit insbesondere für Nutzer:innen des journalistischen Angebotes eine attraktive Form der Unterstützung sein kann.
Nonprofit-Wissen
Recht, Finanzierung, Status Quo: In den Texten der Rubrik „Nonprofit-Wissen“ geben wir sachliche Informationen zu den Rahmenbedingungen von Gemeinnützigkeit im Journalismus. Es fehlt eine wichtige Frage? Dann freuen wir uns über einen kurzen Hinweis (Kontakt zu NPJ.news).