Welche steuerlichen Regelungen sind bei der Gemeinnützigkeit zu beachten?

Gemeinnützige Organisationen in Deutschland genießen bestimmte steuerliche Begünstigungen, um ihre gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke zu fördern. Sie können eine besondere Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt beantragen, die in der Regel in einem Abstand von drei Jahren auf Basis der Steuererklärung überprüft wird. Diese Anerkennung ist Voraussetzung für eine Befreiung von bestimmten Steuern. Relevant sind vor allem die folgenden Steuererleichterungen:

  • Körperschaftsteuer: Gemeinnützige Organisationen sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit, sofern ihre Tätigkeiten unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen. Dies gilt jedoch nicht für die Aktivitäten der Organisation, die dem sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind. Diese dienen nicht primär dem gemeinnützigen Satzungszweck und unterliegen daher der in der Regel der Körperschaftsteuerpflicht.

  • Gewerbesteuer: Gemeinnützige Organisationen sind üblicherweise von der Gewerbesteuer befreit, sofern ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen. Auch hier gibt es freilich Ausnahmen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

  • Umsatzsteuer: Gemeinnützige Organisationen sind von der Umsatzsteuer befreit, solange ihre Leistungen unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck dienen (mit Ausnahme des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs).

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Erbschaften und Schenkungen zugunsten gemeinnütziger Organisationen sind in vielen Fällen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, wenn die Mittel unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen.

  • Spendenabzugsfähigkeit: Spenden an gemeinnützige Organisationen sind für Spender:innen steuerlich abzugsfähig – egal ob es sich bei den Spender:innen um natürliche Personen wie zum Beispiel Individuen oder juristische wie zum Beispiel Unternehmen handelt. Das bedeutet, dass Spender:innen ihre Zuwendungen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können.

NPJ-Einschätzung

Ob sich die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für eine Organisation finanziell ‚lohnt‘, indem beispielsweise die Steuerlast gesenkt wird, muss im Einzelfall genau anhand der geplanten Geschäftsstruktur geprüft werden. Ob Steuererleichterungen infrage kommen, hängt davon ab, welche als gemeinnützig anerkannte Zwecke der Abgabenordnung (AO) in der Praxis tatsächlich erfüllt werden. Journalismus braucht bislang einen ‚Ersatzweck‘, da journalistische Berichterstattung selbst nicht explizit in der Liste der gemeinnützigen Zwecke genannt ist. Ob und in welchem Umfang die journalistische Tätigkeit einem Satzungszweck zugeordnet werden kann, liegt in der Entscheidungsgewalt der Finanzbehörden. Sobald allerdings die Gemeinnützigkeit anerkannt ist, kann die journalistische Organisation Zuwendungsbescheinigungen an Spender:innen ausstellen, was durch deren allgemeine steuerliche Abzugsfähigkeit insbesondere für Nutzer:innen des journalistischen Angebotes eine attraktive Form der Unterstützung sein kann.

Nonprofit-Wissen

Recht, Finanzierung, Status Quo: In den Texten der Rubrik „Nonprofit-Wissen“ geben wir sachliche Informationen zu den Rahmenbedingungen von Gemeinnützigkeit im Journalismus. Es fehlt eine wichtige Frage? Dann freuen wir uns über einen kurzen Hinweis (Kontakt zu NPJ.news).

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