Welche Rechtsformen bieten sich für die Gründung einer gemeinnützigen Organisation an?

In Deutschland können gemeinnützige Organisationen unterschiedliche Rechtsformen haben. Jede davon hat jeweils besondere Charakteristika und rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Eine Gemeinsamkeit ist aber für alle zentral: Das Kernstück einer gemeinnützigen Körperschaft bildet die Satzung, der den gemeinnützigen Geschäftszweck der Organisation festschreibt und als Gradmesser für die Beurteilung der Umsetzung des oder der festgelegten gemeinnützigen Zwecke dient; denn für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss gewährleistet werden, dass Kapital und Einnahmen der Körperschaft ausschließlich für satzungsgemäße gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Zu den häufigsten Rechtsformen für gemeinnützige Tätigkeiten zählen in Deutschland die folgenden:

  • Eingetragener Verein (e.V.): Ein Verein muss bei Gründung mindestens sieben Mitglieder haben und in das Vereinsregister am designierten Sitz des Vereins eingetragen werden. Der eingetragene Verein ist juristisch selbstständig und kann als solcher Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden. Die Mitglieder haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten des Vereins.

  • Gemeinnützige GmbH (gGmbH): Diese Form wird oft für wirtschaftlich orientierte gemeinnützige Aktivitäten gewählt. Eine gGmbH muss im Handelsregister eingetragen sein und verfolgt, im Gegensatz zur herkömmlichen GmbH, vorrangig gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Die Gewinne müssen entsprechend diesen Zielen verwendet werden, und die Gesellschafter können keine Gewinnanteile erhalten.
  • Gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG): Eine Sonderform der GmbH mit geringerem Stammkapital, die sich für kleinere Initiativen eignet. Die gUG muss im Handelsregister eingetragen sein und kann mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden. Wie die gGmbH verfolgt auch die gUG gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und unterliegt den entsprechenden Einschränkungen bei der Gewinnausschüttung.
  • Stiftung: Stiftungen sind Organisationen, die ein Vermögen zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks einsetzen. Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen, aber sie alle müssen von der Stiftungsaufsichtsbehörde anerkannt sein. Stiftungen können öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich sein und dienen oft Bildungs-, Wissenschafts-, Kultur- oder Sozialzwecken.
  • Genossenschaft: Obwohl sie primär wirtschaftliche Zwecke verfolgt, kann eine Genossenschaft auch gemeinnützige Ziele haben. Sie muss im Genossenschaftsregister eingetragen sein. Die Mitglieder einer Genossenschaft sind zugleich Eigentümer und Kunden und profitieren von den Dienstleistungen oder Produkten der Genossenschaft. Die Förderung der Mitglieder steht im Vordergrund.
  • Gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG): Ähnlich wie die gGmbH kann eine Aktiengesellschaft gemeinnützig sein. Sie ist vor allem für größere Unternehmen geeignet. Die gAG muss im Handelsregister eingetragen sein und verfolgt gemeinnützige Ziele, wobei die Aktionäre auf Dividenden verzichten oder diese stark eingeschränkt sind. Die gAG kann Kapital durch die Ausgabe von Aktien beschaffen.

Entscheidend für die steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen Rechtsform ist die Anerkennung durch das Finanzamt gemäß der in der Abgabenordnung aufgeführten gemeinnützigen Zwecke.

NPJ-Einschätzung

In der deutschen Medienlandschaft finden sich vor allem Journalismusprojekte, die mit einem eingetragenen Verein oder einer gemeinnützigen GmbH assoziiert sind. Allerdings hat jede der oben genannten Rechtsformen eigene Voraussetzungen bezüglich Gründung, Organisation, Buchführung und Steuerbefreiungen. Bei der Wahl einer passenden Rechtsform sollte deshalb genau geprüft werden, welche Aktivitäten, welche Umfänge und Ziele mit ihr verfolgt werden sollen.

Nonprofit-Wissen

Recht, Finanzierung, Status Quo: In den Texten der Rubrik „Nonprofit-Wissen“ geben wir sachliche Informationen zu den Rahmenbedingungen von Gemeinnützigkeit im Journalismus. Es fehlt eine wichtige Frage? Dann freuen wir uns über einen kurzen Hinweis (Kontakt zu NPJ.news).

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