Wie bleibt eine Redaktion in gemeinnütziger Trägerschaft unabhängig von Geldgebern?
Das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zeigt Organisationen, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Für journalistische Organisationen mit steuerbegünstigtem Status ist es besonders relevant, weil dort sichtbar wird, unter welchem gemeinnützigen Zweck eine Organisation geführt wird. Da Journalismus selbst kein eigener Zweck in § 52 AO ist, wird dort regelmäßig nicht „Journalismus“ als Zweck erscheinen, sondern der anerkannte steuerliche Zweck, etwa Bildung oder Verbraucherschutz. Das Register umfasst nach Angaben des BZSt alle Organisationen, die Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen.
NPJ-Einschätzung
Das Zuwendungsempfängerregister hilft journalistischen Organisationen mit steuerbegünstigtem Status, ihre Spendenberechtigung nachzuweisen. Es löst aber nicht das Grundproblem, dass Journalismus im Steuerrecht kein eigener gemeinnütziger Zweck ist. Gute Transparenz erklärt deshalb zwei Ebenen: die steuerliche Anerkennung und den publizistischen Auftrag.
Nonprofit-Wissen
Recht, Finanzierung, Status Quo: In den Texten der Rubrik „Nonprofit-Wissen“ geben wir sachliche Informationen zu den Rahmenbedingungen von Gemeinnützigkeit im Journalismus. Es fehlt eine wichtige Frage? Dann freuen wir uns über einen kurzen Hinweis (Kontakt zu NPJ.news).







