Was bedeutet Mittelweitergabe und wann kann ein Journalismusprojekt unter einem Träger arbeiten?

In vielen Fällen starten journalistische Initiativen auch ohne eigene gemeinnützige Körperschaft, zum Beispiel wenn sich freie Journalist:innen zusammentun – die niedrigen technischen Hürden für digitale Publikationen machen es möglich. Auch kann eine bereits bestehende Trägerinstitution helfen und Spenden, Fördermittel, Verwaltung oder Infrastruktur bereitstellen. Da Journalismus kein eigener gemeinnütziger Zweck ist, muss das Projekt aber natürlich zum steuerbegünstigten Zweck des Trägers passen. § 58 AO erlaubt Mittelweitergaben unter bestimmten Voraussetzungen, § 58a AO regelt Vertrauensschutz bei Mittelweitergaben.

  • Zweckpassung: Ein Bildungsträger kann ein journalistisches Erklärprojekt tragen, wenn dieses Projekt tatsächlich Bildungszwecke erfüllt. Ein allgemeines Nachrichtenangebot ohne Bildungslogik passt nicht automatisch. Der Träger darf aber nicht nur als Spendenquittungsstelle für Journalismus dienen. Er muss die Mittelverwendung verantworten und den gemeinnützigen Zweck nachvollziehbar verwirklichen.
  • Projektbeschreibung: Förderanträge sollten den steuerlichen Zweck des Trägers aufnehmen. Beispiel: „Öffentliche Bildungsarbeit zu kommunaler Klimaanpassung durch Recherche, Datenvisualisierung und Bürgerveranstaltungen.“

  • Redaktionelle Zuständigkeit: Trägerschaft darf nicht bedeuten, dass Verwaltungslogik redaktionelle Entscheidungen steuert. Zuständigkeiten für Redaktion, Budget, Haftung, Datenschutz, Markenrechte und Veröffentlichung sollten schriftlich geregelt sein.

  • Mittelverwendung: Der Träger muss belegen können, dass die Mittel für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt wurden. Deshalb braucht auch das journalistische Projekt Belege, Tätigkeitsberichte und Ergebnisdokumentation. Idealerweise trennt ein Trägervertrag drei Ebenen voneinander: steuerliche Verantwortung des Trägers, redaktionelle Verantwortung des Projekts und Berichtspflichten gegenüber Förderern.

  • Risiko: Wenn das Projekt thematisch oder strukturell nicht zum Satzungszweck des Trägers passt, kann das Trägermodell gemeinnützigkeitsrechtlich angreifbar werden.

NPJ-Einschätzung

Trägermodelle sind eine sinnvolle praktische Lösung für kleine journalistische Projekte. Sie funktionieren aber nur, wenn der steuerliche Zweck des Trägers und die journalistische Praxis zusammenpassen.

Nonprofit-Wissen

Recht, Finanzierung, Status Quo: In den Texten der Rubrik „Nonprofit-Wissen“ geben wir sachliche Informationen zu den Rahmenbedingungen von Gemeinnützigkeit im Journalismus. Es fehlt eine wichtige Frage? Dann freuen wir uns über einen kurzen Hinweis (Kontakt zu NPJ.news).

Published On: 18. Mai 2026

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