Wie läuft die Anerkennung der Gemeinnützigkeit praktisch ab?
Entscheidend für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist, ob eine Körperschaft einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der Abgabenordnung verfolgt und diesen Zweck in der Satzung genau beschreibt. Da Journalismus selbst nicht als eigener gemeinnütziger Zweck in § 52 AO steht, muss ein journalistisches Projekt im gemeinnützigen Bereich zuerst den passenden steuerbegünstigten Zweck bestimmen. Journalismus wird dann als Mittel beschrieben, mit dem dieser Zweck verwirklicht wird. Maßgeblich sind unter anderem § 52 AO, § 60 AO und § 60a AO.
NPJ-Einschätzung
Gemeinnütziger Journalismus entsteht steuerrechtlich nicht dadurch, dass eine Redaktion gemeinwohlorientiert arbeitet. Er entsteht durch eine belastbare Verbindung zwischen anerkanntem Zweck, Satzung und tatsächlicher Tätigkeit. Die wichtigste praktische Lösung ist deshalb eine saubere Zweckarchitektur: erst der anerkannte Zweck, dann die journalistische Methode.
Nonprofit-Wissen
Recht, Finanzierung, Status Quo: In den Texten der Rubrik „Nonprofit-Wissen“ geben wir sachliche Informationen zu den Rahmenbedingungen von Gemeinnützigkeit im Journalismus. Es fehlt eine wichtige Frage? Dann freuen wir uns über einen kurzen Hinweis (Kontakt zu NPJ.news).







