Was ist eine Satzung – und was muss rein?

Die Satzung einer gemeinnützigen Organisation in Deutschland ist ein grundlegendes Dokument, das die Ziele, Struktur und Arbeitsweise der Organisation festlegt. Sie dient als rechtliche Grundlage für den Betrieb der Organisation und muss bestimmte Inhalte enthalten, um von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt zu werden. Hier sind die wesentlichen Bestandteile, die in der Satzung einer gemeinnützigen Organisation typischerweise enthalten sein müssen:

  • Name und Sitz der Organisation: In der Satzung müssen der vollständige Name und der Sitz der Organisation festgelegt sein. Der Sitz bestimmt das zuständige Finanzamt und Vereinsregister sowie das anwendbare Vereinsrecht.

  • Zweck der Organisation: Der Zweck der Organisation muss klar definiert werden. Dieser Zweck muss gemeinnützig sein, das heißt, er muss darauf ausgerichtet sein, das Allgemeinwohl auf materielle, geistige oder moralische Weise zu fördern. Die Satzung muss außerdem darlegen, wie die Ziele erreicht werden sollen. Die Abgabenordnung (AO) enthält eine Liste aller anerkannten gemeinnützigen Zwecke.

  • Gemeinnützigkeitsklausel: Es muss explizit angegeben werden, dass die Organisation gemeinnützige Zwecke verfolgt und dass ihre Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden dürfen. Auch diese Formulierungen sollten den Anforderungen der Abgabenordnung entsprechen, um die steuerlichen Vergünstigungen für gemeinnützige Organisationen in Anspruch nehmen zu können.

  • Selbstlosigkeit: Die Satzung muss festlegen, dass die Organisation selbstlos tätig ist, das heißt, sie darf nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Eventuelle Gewinne müssen für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

  • Ausschüttungsverbot und Vermögensbindung: Es muss angegeben werden, dass keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden dürfen. Zudem muss bei Auflösung der Organisation oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks das Vermögen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden (Vermögensbindung).

  • Mitgliedschaft: Die Bedingungen für den Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder müssen beschrieben werden.

  • Organe der Organisation: Die Satzung muss die Organe der Organisation, wie zum Beispiel Vorstand und Mitgliederversammlung, und deren Zuständigkeiten definieren. Zudem müssen die Bestimmungen zur Wahl und Amtszeit der Organe sowie zu ihrer Beschlussfähigkeit und Entscheidungsfindung festgelegt werden.

  • Beschlussfassung: Ebenfalls enthalten sein müssen Angaben über das Verfahren für die Beschlussfassung in den Organen, einschließlich der für Beschlüsse erforderlichen Mehrheiten.
  • Auflösung der Organisation: Es müssen Regelungen zur Auflösung der Organisation und zur Verwendung des verbleibenden Vermögens für gemeinnützige Zwecke enthalten sein.

NPJ-Einschätzung

Die Satzung ist die Rechtsnorm und zugleich das Herzstück einer gemeinnützigen Körperschaft. Die genaue Ausgestaltung der Satzung kann und wird variieren, vor allem dann, wenn Journalismus das hauptsächliche Tätigkeitsfeld der Organisation ist. Es ist zwar ratsam, sich die Satzungen anderer Nonprofits im engeren geografischen Umkreis anzuschauen, speziell solcher, die auch journalistisch arbeiten. Ohne eine Begleitung beispielsweise durch eine Steuerberatung oder eine andere fachkundige Stelle sollte aber keine Satzung erstellt oder überarbeitet werden, einfach um sicherzustellen, dass alle (sich bisweilen ändernden) rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Anerkennung als gemeinnützige Organisation nicht gefährdet wird.

Nonprofit-Wissen

Recht, Finanzierung, Status Quo: In den Texten der Rubrik „Nonprofit-Wissen“ geben wir sachliche Informationen zu den Rahmenbedingungen von Gemeinnützigkeit im Journalismus. Es fehlt eine wichtige Frage? Dann freuen wir uns über einen kurzen Hinweis (Kontakt zu NPJ.news).

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