Welche gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Abgabenordnung im deutschen Steuerrecht kommen für journalistisch tätige Organisationen in Betracht?
Im deutschen Steuerrecht werden gemeinnützige Zwecke in § 52 der Abgabenordnung (AO) definiert. Für journalistisch tätige Organisationen kann die Anerkennung durch das am Sitz der Organisation zuständige Finanzamt als gemeinnützig kompliziert werden. Traditionell werden journalistische Aktivitäten nicht explizit unter die gemeinnützigen Zwecke gefasst (im Übrigen auch in den USA nicht, wo es mittlerweile einen starken Sektor für Nonprofit-News gibt). Allerdings gibt es Bereiche innerhalb der in der Abgabenordnung aufgeführten gemeinnützigen Zwecke, unter denen journalistische Tätigkeiten plausibel subsumiert werden können, insbesondere wenn sie auf die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kultur, Verbraucherschutz oder die demokratische Staatsform ausgerichtet sind:
NPJ-Einschätzung
Die Anerkennung journalistischer Tätigkeiten als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung hängt stark von der spezifischen Ausrichtung und dem Nachweis ab, dass die Tätigkeit unmittelbar auf die Förderung eines der anerkannten gemeinnützigen Zwecke ausgerichtet ist. Die Finanzverwaltung und die Gerichte legen die Voraussetzungen hierfür im Einzelfall aus. Es gab in der Vergangenheit Diskussionen und auch Initiativen, das Steuerrecht dahingehend anzupassen oder zu präzisieren, dass die Gemeinnützigkeit von Journalismus explizit anerkannt wird, insbesondere im Kontext der Förderung von Informationsfreiheit und Demokratie. Organisationen, die eine Anerkennung ihrer journalistischen Arbeit als gemeinnützig anstreben, sollten sich daher genau über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Nonprofit-Wissen
Recht, Finanzierung, Status Quo: In den Texten der Rubrik „Nonprofit-Wissen“ geben wir sachliche Informationen zu den Rahmenbedingungen von Gemeinnützigkeit im Journalismus. Es fehlt eine wichtige Frage? Dann freuen wir uns über einen kurzen Hinweis (Kontakt zu NPJ.news).